Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 19.10.1999 (1 StR 528/99)

   

Kurzleitsatz:
Zueignungsrecht als Tatbestandsirrtum beim Diebstahl


Relevante Normen:
StGB § 16, § 242 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 2000, 78

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