Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 18.11.1999 (IX ZB 48/99)

   

Kurzleitsatz:
Organisatorische Vorkehrungen für den Fall der Abwesenheit des Fristenbuchführers


Relevante Normen:
ZPO § 85 Abs.2, §§ 233, 519 Abs. 2 S. 2;



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