Rechtsprechung:
OVG Niedersachsen - Beschluß vom 16.06.1999 (1 M 2042/99)

   

Kurzleitsatz:
»Die Androhung eines Zwangsgeldes nach § 80 a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 VwGO gegenüber dem Bauherrn zur Sicherung der Rechte des Nachbarn stellt keinen Beschluss über die Aussetzung der Vollziehung dar, sondern eine Maßnahme der Vollstreckung, und ist daher mit der Beschwerde anfechtbar.Durch die Androhung eines Zwangsgeldes nach § 80 a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 VwGO unmittelbar gegenüber dem beigeladenen Bauherrn wird die Bauaufsichtsbehörde (als Antragsgegne...


Relevante Normen:
VwGO § 80a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BRS 62, 798
UPR 2000, 156
ZfBR 2000, 70 (Ls)

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