Rechtsprechung:
BFH - Beschluß vom 01.10.1999 (VII B 153/99)

   

Kurzleitsatz:
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache


Relevante Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 2000, 310

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