Rechtsprechung:
BFH - Beschluß vom 02.08.1999 (VII B 20/99)

   

Kurzleitsatz:
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache


Relevante Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 2000, 436

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