Rechtsprechung:
BAG - Urteil vom 03.07.1990 (3 AZR 96/89)

   

Kurzleitsatz:
Karenzentschädigung bei Weiterbeschäftigungsangebot


Relevante Normen:
HGB §§ 74, 74c, 75a; BGB §§ 242, 615;



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