Rechtsprechung:
BAG - Beschluß vom 01.08.1990 (7 ABR 99/88)

   

Kurzleitsatz:
Telefon für Betriebsvertretung bei NATO-Streitkräften


Relevante Normen:
BPersVG § 8, § 44 Abs. 2; ZA-NTS Art. 56 Abs. 9; UP Abs. 1;



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