Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 02.02.2000 (XII ZB 59/99)

   

Kurzleitsatz:
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Rechtsmittelfrist durch den mit der Einlegung des Rechtsmittels beauftragten Rechtsanwalts


Relevante Normen:
ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 516;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang