Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 09.12.1999 (2Z BR 172/99)

   

Kurzleitsatz:
»Gegen den Beschluß, mit dem das Landgericht seine Beschwerdeentscheidung in einer Wohnungseigentumssache wegen offenbarer Unrichtigkeit berichtigt, i...


Relevante Normen:
WEG § 43; ZPO § 319, § 567 Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NZM 2000, 348

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