Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 07.12.1999 (1Z BR 127/99)

   

Kurzleitsatz:
Abgrenzung von Ersatzerbfolge und Nacherbschaft


Relevante Normen:
BGB § 2096, § 2100, § 2102 Abs. 2; KostO § 30, § 131 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
ZEV 2000, 199

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