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| Rechtsprechung: LAG Düsseldorf - Beschluß vom 05.01.1989 (7 Ta 400/88) | | | | Kurzleitsatz: Der Streitwert bei einer Klage auf Rücknahme der ersten Abmahnung bemisst sich auf zwei Monatseinkommen; weitere Abmahnungen sind gesondert zu bewerte...
Relevante Normen: ArbGG § 12 Abs. 7;
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