Rechtsprechung:
BAG - Beschluß vom 31.03.1993 (7 AZN 59/93)

   

Kurzleitsatz:
Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 72a Abs. 1 Nr. 2 ArbGG


Relevante Normen:
ArbGG § 72a Abs. 1 Nr. 2; HRG § 57a Satz 2; Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Forschungseinrichtungen § 1;



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