Rechtsprechung:
OLG Köln - Urteil vom 08.12.1999 (11 U 233/95)

   

Kurzleitsatz:
Kein Verschulden eines Kindes bei Schlag gegen Biene oder Wespe


Relevante Normen:
BGB §§ 276, 823, 829; RVO §§ 636, 637;



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