Rechtsprechung:
OLG Köln - Urteil vom 07.10.1999 (12 U 90/99)

   

Kurzleitsatz:
Rechtsnachfolge bei Vermietung von Gebäudeaußenwandflächen zu Reklamezwecken


Relevante Normen:
BGB §§ 535, 571, 578;



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