Rechtsprechung:
OLG Köln - Beschluß vom 27.12.1998 (6 W 28/98)

   

Kurzleitsatz:
Voraussetzungen für die Verhängung von Ordnungsmitteln wegen Verstoßes gegen eine titulierte Unterlassungsverpflichtung


Relevante Normen:
UWG § 1; ZPO §§ 793 890 Abs. 1;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang