Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 23.02.2000 (5 StR 570/99)

   

Kurzleitsatz:
Steuerhinterziehung durch unvollständige Angaben


Relevante Normen:
AO § 370, § 90 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2000, 319
wistra 2000, 217

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