Rechtsprechung:
BFH - Beschluß vom 27.09.1999 (I B 83/98)

   

Kurzleitsatz:
Wohnsitz; Beibehaltung


Relevante Normen:
AO § 8; FGO § 115 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 2000, 673

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