Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 01.12.1999 (1 Ws 932/99)

   

Kurzleitsatz:
Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung einer nachträglich gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe


Relevante Normen:
StGB §§ 55, 56a, 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 460;


Fundstellen dieser Entscheidung:
VRS 98, 342

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang