Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 08.12.1999 (1 Ws 951/99)

   

Kurzleitsatz:
Berücksichtigung der Strafzwecke bei Aussetzung der Vollstreckung eines Strafrestes


Relevante Normen:
StGB § 57;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JR 2001, 296

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