Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 02.03.2000 (1Z BR 6/00)

   

Kurzleitsatz:
Pflicht des Nachlassgerichts außerhalb eines gesetzlich geregelten anhängigen Verfahrens


Relevante Normen:
BGB § 1993; FGG § 19, § 22, § 77, §§ 86 ff.; KostO § 131 Abs. 2, § 30 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
ZEV 2000, 276

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