Rechtsprechung:
BSG - Urteil vom 25.11.1999 (B 13 RJ 23/99 R)

   

Kurzleitsatz:
Keine Kostenerstattung für Unterhaltsprozeß gemäß § 63 SGB X


Relevante Normen:
SGB X § 63 Abs. 1 S. 1;



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