Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 29.03.2000 (2 StR 71/00)

   

Kurzleitsatz:
Bezugnahmen im Urteil


Relevante Normen:
StPO § 267 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2000, 441

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