Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 23.03.2000 (4 StR 502/99)

   

Kurzleitsatz:
Rechtsmittelbeschränkung im Jugendverfahren - Verhängung einer Jugend- und einer Erwachsenenstrafe


Relevante Normen:
JGG § 32; StPO § 318, § 344 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2000, 483

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang