Rechtsprechung:
OLG Dresden - Urteil vom 12.01.2000 (6 U 2969/99)

   

Kurzleitsatz:
Haftungsfreistellung bei Beförderung von Schülern zwischen Schule und einer Sammelstelle durch den Schulträger


Relevante Normen:
SGB VII § 104;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NZV 2000, 365
OLGR-Dresden 2000, 249
OLGReport-Dresden 2000, 249

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