Rechtsprechung:
BFH - Beschluß vom 19.01.2000 (IV B 69/99)

   

Kurzleitsatz:
Einwände gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils


Relevante Normen:
FGO § 115 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 2000, 860

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