Rechtsprechung:
BFH - Beschluß vom 18.02.2000 (X R 15/00)

   

Kurzleitsatz:
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Revisionsfrist


Relevante Normen:
FGO §§ 56, 115 Abs. 5, § 120 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 2000, 879

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