Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 22.03.2000 (3 StR 10/00)

   

Kurzleitsatz:
Voraussetzungen der Anstiftung - Abgrenzung zur Beihilfe


Relevante Normen:
StGB § 26;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2000, 421

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