Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 11.04.2000 (X ZR 246/98)

   

Kurzleitsatz:
Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrages mit Wohnrecht und Pflegeverpflichtung


Relevante Normen:
BGB §§ 326, 346, 249;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang