Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 19.04.2000 (1Z BR 43/99)

   

Kurzleitsatz:
Stillschweigende Ersatzerbeneinsetzung


Relevante Normen:
BGB § 133, § 2069, § 2084;


Fundstellen dieser Entscheidung:
ZEV 2001, 24

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