Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 30.05.2000 (1 StR 610/99)

   

Kurzleitsatz:
Sachrüge bei Missachtung der Bindungswirkung des § 358 Abs. 1 StPO


Relevante Normen:
StPO § 337 Abs. 1, § 358 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2000, 551
StV 2002, 14

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