Rechtsprechung:
BFH - Beschluß vom 13.03.2000 (VI B 286/99)

   

Kurzleitsatz:
Kindergeld; Weiterleitung


Relevante Normen:
AO § 37 Abs. 2; BGB § 818 Abs. 3; EStG §§ 64 70 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 2000, 1088

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