Rechtsprechung:
OLG Koblenz - Beschluss vom 17.02.2000 (1 Ws 49/00)

   

Kurzleitsatz:
Herausgabe an einen Dritten


Relevante Normen:
StPO § 111k;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang