Rechtsprechung:
BFH - Beschluß vom 07.08.2000 (VII B 90/00)

   

Kurzleitsatz:
Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Rechtsstreits, Rüge mangelnder Sachaufklärung


Relevante Normen:
FGO §§ 74, 76, 115 Abs. 2, 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 2001, 189

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