Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 23.11.2000 (1 StR 429/00)

   

Kurzleitsatz:
Beweiskraft des Protokolls bei Beschränkung der Öffentlichkeit; Hinweispflicht bei Änderungen im Tatsächlichen


Relevante Normen:
GVG § 169; StPO § 265, § 274, § 338 Nr. 6;



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