Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 30.11.2000 (4 StR 493/00)

   

Kurzleitsatz:
Schreckschußpistole als "Waffe"


Relevante Normen:
StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2001, 136
StV 2001, 274

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