Rechtsprechung:
BVerfG - Beschluß vom 09.11.2000 (1 BvR 933/97)

   

Kurzleitsatz:
Abänderung einer Entscheidung auf die Gegenvorstellung des Betroffenen; Zulassung der weiteren Beschwerde


Relevante Normen:
GG Art. 103 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW-RR 2001, 860

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