Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 28.11.2000 (1Z BR 59/00)

   

Kurzleitsatz:
»Eine Eheschließung im Iran in der Weise, dass eine bevollmächtigte dritte Person in Abwesenheit der Brautleute deren Konsenserklärungen vor dem zustä...


Relevante Normen:
EGBGB Art. 11 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1; Genfer Flüchtlingskonvention Art. 12 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGZ 2000 Nr. 72
FamRZ 2001, 1610

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