Rechtsprechung:
OLG Köln - Beschluß vom 16.10.2000 (2 W 189/00)

   

Kurzleitsatz:
1. Die Bestimmungen der §§ 850 ff. ZPO sind auch im Insolvenzverfahren entsprechend anwendbar.2. Für eine Entscheidung über einen Antrag gemäß §§ 850 ...


Relevante Normen:
InsO § 4; RPflG § 11 Abs. 2; ZPO §§ 793, 850 ff.;


Fundstellen dieser Entscheidung:
ZIP 2000, 2074

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