Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 16.01.2001 (1 StR 503/00)

   

Kurzleitsatz:
Überprüfung der Strafzumessung in der Revision


Relevante Normen:
StPO § 337 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2001, 333

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