Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 16.11.2000 (9 C 6.00)

   

Kurzleitsatz:
Asylrecht; Ausländerrecht - Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz; Gefahr für Allgemeinheit; schwere Straftat; Rauschgiftdelikt; Einzelfallprüfung; Wiederholungsgefahr; Prognosemaßstab; Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung.


Relevante Normen:
AuslG § 51 Abs. 1, 3 Alt. 2; StGB § 57 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerwGE 112, 185
DÖV 2001, 341
ZAR 2001, 84

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