Rechtsprechung:
OLG Hamm - Beschluss vom 18.06.1999 (12 UF 25/99)

   

Kurzleitsatz:
Bestimmung der Art der Unterhaltsleistung - Änderung durch Gericht - gravierende Umstände - Entfremdung - Zumutbarkeit - beiderseitiges Verschulden


Relevante Normen:
BGB § 1612 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
FamRZ 2000, 978

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