Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 10.01.2001 (XII ZR 41/00)

   

Kurzleitsatz:
Rechtswirkungen einer Doppelehe nach türkischem Recht (Nichtigkeit ex tunc anstatt wie imdeutschen Recht Aufhebbarkeit ex nunc)


Relevante Normen:
BGB §§ 1306, 1314 Abs. 1;



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