Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 17.01.2001 (1 StR 557/00)

   

Kurzleitsatz:
Aufklärungspflicht bei außerhalb der Verhandlung gestelltem Beweisantrag


Relevante Normen:
StPO § 219, § 244 Abs. 2;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang