Rechtsprechung:
LAG Köln - Beschluss vom 08.03.1995 (7 TaBV 66/94)

   

Kurzleitsatz:
Einigungsstelle: Zuständigkeit bei Kürzung der Betriebsrente wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage


Relevante Normen:
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, Abs. 2 Satz 1, § 76; BGB § 242;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1995, 2115
NZA-RR 1996, 24

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