Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 30.01.2001 (3 StR 528/00)

   

Kurzleitsatz:
Nur teilweise Urteilsaufhebung bei Vorliegen des absoluten Revisionsgrundes gem. § 338 Nr. 5 StPO


Relevante Normen:
StPO § 230 Abs. 1, § 247, § 338 Nr. 5;



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