Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 06.02.2001 (5 StR 571/00)

   

Kurzleitsatz:
Betrug, Untreue und Bestechlichkeit n Zusammenhang mit Leistungsausschreibungen der öffentlichen Hand


Relevante Normen:
StGB § 263 Abs. 1, § 332, § 334, § 73 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 2001, 684

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang