Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 21.02.2001 (1Z BR 30/00)

   

Kurzleitsatz:
»Beweislast und Beweisanforderungen bei einer 14 Jahre zurückliegenden Anfechtung eines Erbvertrages wegen Motivirrtums des Erblassers.«


Relevante Normen:
BGB § 2078 Abs. 2, § 2281;



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