Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 07.03.2001 (XII ZB 26/01)

   

Kurzleitsatz:
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist und Nachholung der versäumten Rechtshandlung


Relevante Normen:
ZPO § 236 Abs. 2 S. 2, § 85 Abs. 2, §§ 233, 519 Abs. 2 S. 3;



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