Rechtsprechung:
LAG Nürnberg - Beschluss vom 02.12.1991 (3 Ta 138/91)

   

Kurzleitsatz:
Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung


Relevante Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JurBüro 1992, 738

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