Rechtsprechung:
LAG Nürnberg - Beschluss vom 03.01.1989 (8 Ta 134/88)

   

Kurzleitsatz:
Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung


Relevante Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7; GKG § 25 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NZA 1989, 862

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